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   BGH, 05.10.2018 - 3 StR 213/18   

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https://dejure.org/2018,34916
BGH, 05.10.2018 - 3 StR 213/18 (https://dejure.org/2018,34916)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2018 - 3 StR 213/18 (https://dejure.org/2018,34916)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 3 StR 213/18 (https://dejure.org/2018,34916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1, §§ 53, 54 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehen von Einzelstrafen und einer Freiheitsstrafe bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1b S. 1; StPO § 462
    Einbeziehen von Einzelstrafen und einer Freiheitsstrafe bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17

    Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem

    Auszug aus BGH, 05.10.2018 - 3 StR 213/18
    Das nach § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO zur Entscheidung berufene Gericht wird, was die Einbeziehung der drei Einzelfreiheitsstrafen aus den beiden anderweitigen Entscheidungen betrifft, deren Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (4. Januar 2018) zugrunde zu legen haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 325/21

    Einziehung (Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in der Urteilsformel)

    Das nach § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO zur Entscheidung berufene Gericht wird, was die Einbeziehung der beiden Einzelstrafen aus den zwei anderweitigen Entscheidungen betrifft, deren Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (12. April 2021) zugrunde zu legen haben (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - 3 StR 213/18, juris Rn. 3; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16 mwN).
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